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Bei allen Veranstaltung sind Damen und Gäste herzlich willkommen! Ausnahmen sind nur beschlußfassende Convente (BC,CC) (rot) und FCs (grau).

[ Das ganze Programm ]


Grundeinkommen
Antworten

Azo



Beiträge: 844
Anmeldungsdatum: 1. März 2003

Verfasst am: 11. Oktober 2005, 16:46

Heute ging der internationale Kongress „Grundeinkommen –
in Freiheit tätig sein“ zu Ende. Auf Einladung von Attac und den Netzwerken Grundeinkommen (Österreich und Deutschland) erörterten 300 WissenschafterInnen und VertreterInnen politischer wie sozialer Initiativen gesellschaftliche und wirtschaftliche Perspektiven jenseits der Vollbeschäftigung. Im Mittelpunkt stand ein bedingungsloses Grundeinkommen und dessen Realisierungsmöglichkeiten, Chancen und Auswirkungen.

Artikel in der Tageszeitung DIE PRESSE vom 8.10.05:
"Netzwerk Grundeinkommen": "Wahl der Lebensform flexibilisieren"
Margit Appel vom "Netzwerk Grundeinkommen" im "Presse"-Gespräch.
www.diepresse.at

Konferenzbeiträge unter:
www.grundeinkommen2005.org

Und wer soll das bezahlen?
Auf diese häufig gestellte Frage hat unter anderen Götz W. Werner, Gründer der dm-Märkte, im Wirtschaftsmagazin "brand eins" konkrete Vorstellungen:
brand eins 3/2005
www.brandeins.de

Einen wichtigen Standpunkt legt die AKV klar dar:

Grundeinkommen widerspricht Prinzipien der Katholischen Soziallehre
Die AKV - Arbeitsgemeinschaft katholischer Verbände – spricht sich mit größtem Nachdruck gegen Ideen für die Einführung eines arbeitslosen und nicht bedarfsorientierten Grundeinkommens für alle aus, weil es mit grundlegenden ethischen Wertvorstellungen nicht vereinbar ist.

Das Subsidiaritätsprinzip fordert, dass Kompetenz und Verantwortung möglichst auf der untersten Ebene der Betroffenen wahrgenommen werden: „Was der Einzelmensch aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, darf ihm nicht entzogen und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden“ (Qadragesimo Anno, Art.79). Man darf daher den Menschen nicht, außer im Falle der nachgewiesenen Notlage, generell zum Almosenempfänger abstempeln und ihm von vorneherein die Fähigkeit absprechen, grundsätzlich für seinen Lebensunterhalt in angemessener Weise zu sorgen. Die sittliche Verantwortung und Sinnfrage liegt unvertretbar beim Individuum: damit dieses diese Verantwortung wahrnehmen kann, darf sie ihm nicht entzogen werden. Es entspricht auch der Alltagserfahrung, dass der weit überwiegende Teil der Bevölkerung dieser Basisaufgabe sinnvoller Lebensgestaltung ohne weiteres gewachsen ist.

Für das Gemeinwesen inkludiert das Subsidiaritätsprinzip die Verpflichtung, dort und nur dann (ersatzweise) einzuspringen, wo der einzelne nicht mehr ausreichende Rahmenvoraussetzungen vorfindet, seine eigenen Probleme und Sinnfragen auch selbstständig lösen zu können (Bedürfnisprinzip).

Deshalb widerspricht ein nicht bedarfsorientiertes Grundeinkommen aber auch dem Personalitätsprinzip, weil es den Respekt vor der eigenen Verantwortung und Entscheidung der individuellen Person grundsätzlich missachtet. Ohne jede Berücksichtigung seiner persönlichen Lebensplanung, seines persönlichen Sinn- und Werteverständnisses wird ihm von vorneherein und ohne ihn überhaupt zu fragen, attestiert, seine Entscheidungen wären obsolet und unbeachtlich, um überhaupt auch nur zu überleben, sei er auf die Gemeinschaft angewiesen, die über ihn zu bestimmen habe. Damit mischt sich der anonyme Staat in den Freiheitsraum personaler Selbstbestimmung ohne jede Rechtfertigung ungebührlich ein. Solches Vorgehen kommt einer Entmündigung gleich. Das Prinzip „Sinnfindung durch Leistungserbringung“ wird grundsätzlich in Frage gestellt. Wozu – noch dazu im Interesse der Gemeinschaft – arbeiten, wenn man ohnedies durch den Versorgungsstaat erhalten wird?

Ein nicht bedarfsorientiertes Grundeinkommen widerspricht aber auch der Doppelnatur des Solidaritätsprinzips: Die Gemeinschaft ist dann, aber nur dann, zur Unterstützung aufgerufen, wo die Leistungsfähigkeit des Einzelnen objektiv überfordert wäre; eine Überdehnung dieses Prinzips würde zum entmündigenden und verabsolutierten Versorgungsstaat führen – die Systeme des Nationalsozialismus und des Kommunismus im vergangenen Jahrhundert sollten ein warnendes Beispiel dagegen sein. Daher ist zunächst objektiv festzustellen, wo eine Notlage besteht, die die Gemeinschaft zum Sukkurs motivieren muss.

Noch stärker betroffen ist die Kehrseite des Solidaritätsprinzips, nach der der Einzelne auch für die Gemeinschaft Verantwortung zu übernehmen hat. Jedes Mitglied der Gesellschaf hat die ethische Verpflichtung, zu prüfen, inwieweit er angemessen zum Wohle der Gemeinschaft beitragen kann. Präsident Kennedy formulierte einst treffend: „Sucht nicht zuerst, was der Staat für euch tun kann, sondern überlegt, was ihr für die Gemeinschaft leisten könnt!“

Die missbräuchliche (unnötige oder extensive) Inanspruchnahme sozialer Leistungen der Gemeinschaft widerspricht daher vor allem dem Solidaritätsprinzip, nicht zuletzt weil die Ressourcenverschwendung die Chancen Dritter schmälert, die wirklich bedürftig sind, aber auch dem Gemeinwohlprinzip und dem Subsidiaritätsprinzip. Eine Gesellschaft, die sich selbst generell zu Almosenempfängern – Leistungen ohne Gegenleistung und ohne Notlage – degradiert, läuft Gefahr, ihre grundlegenden Wertvorstellungen zu untergraben.

Schließlich ist aber auch das Prinzip der Sachgerechtigkeit zu beachten: Das Grundeinkommen kann – und auch das nur theoretisch – nur so finanziert werden, dass allen zunächst Einkommensbestandteile weggesteuert werden, um sie dann in einem zweiten Schritt wieder an alle zurückzuerstatten, als würde der einzelne nicht selbst beurteilen können, welchen Betrag seines Einkommens er für seine eigene Existenzsicherung und die seiner Familie einsetzen will. Der Staat arrogiert sich ohne Notwendigkeit einen massiven Eingriff in die private Lebensgestaltung.

Das Prinzip der Sachgerechtigkeit verlangt aber auch die Beachtung der Eigengesetzlichkeit vor allem komplexer Situationen, die (großteils) nicht, oder zumindest nicht individuell beeinflussbar sind, z.B. Grenzen finanzieller Ressourcen ( Budget, Inflationsgefahr, Depressionsgefahr etc.). Volkswirtschaftsexperten haben längst errechnet, dass ein solches Volks-Basis-Einkommen auch langfristig nicht im Entferntesten finanzierbar ist, wenn es eine auch nur einigermaßen nennenswerte Größe erreichen soll. Dabei ist noch nicht einmal an eine Summe von etwa € 500.- pro Kopf und Monat gedacht: Es errechnet sich eine Größenordnung von mindestens 10% des derzeitigen Bruttosozialproduktes, eine völlig illusorische Belastung des Budgets, aber auch ein Volumen, das nicht durch zusätzliche Steuereinnahmen aufgebracht werden kann, und wenn, dann nicht ohne massiven Eingriff in die bestehenden Volkswirtschaften. Durch eine dadurch ausgelöste Inflationswelle wäre zudem der finanzielle Vorteil des Einzelnen rasch deutlich entwertet. Realistischer Weise ist auch dringend ein deutliches Zunehmen der Schwarzarbeit zu erwarten.

Eine Kürzung anderer Sozialausgaben zur Gegenfinanzierung in dieser Größenordnung würde wohl zu Recht die Frage der sozialen Ausgewogenheit massiv stellen lassen. Wohl unvermeidlich würde dies wieder einmal zu Lasten der kinderreichen Familien gehen, eine wohl doppelte soziale Unsinnigkeit: Die ohnedies schon übermäßig belasteten Familienerhalter müssten durch ihr Steueraufkommen diese pseudosoziale Absurdität „Grundeinkommen“ finanzieren, und überdies massive Abstriche der Kinderbeihilfen hinnehmen.

Wohl auch deshalb gibt es keinen noch so sozial orientierten Staat der Welt, der dieser Idee auch nur näher getreten ist. Weder Großbritannien noch Deutschland, von Frankreich ganz zu schweigen haben in ihren Regierungsprogrammen irgendetwas auch nur entfernt Vergleichbares. Nicht einmal der reichste Erdölstaat denkt in diese Richtung. Daher stellt sich auch die Frage, nach dem Sinn und der Berechtigung, durch derartige unrealistische Forderungen Begehrlichkeiten zu wecken, die das Selbstverständnis der Gesellschaft massiv untergraben.

Wiederholt hat die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände bereits auf die sozialpolitische Widersprüchlichkeit des sogenannten „Grundeinkommens“ hingewiesen, vor allem darauf, dass „Hilfe zur Selbsthilfe“ nach wie vor im Sozialbereich als Interpretation der christlichen Nächstenliebe zu verstehen ist – und nur in diesem Rahmen auch die energische Bekämpfung der Armut zu fordern ist!

9. Oktober 2005
MMag.Dr. Josef Zemanek


Ich bezweifle ernsthaft, dass die Idee eines Grundeinkommens Sinn macht, denn das hieße doch, dass Unternehmen niemanden mehr finden, der unter dem Betrag des Grundeinkommens noch arbeiten würde.....
Was sind eure Meinungen zu diesem Thema?




Beiträge:
Anmeldungsdatum: Heute

Verfasst am: 2. Februar 2006, 18:02

Wie wäre es statt grundeinkommen mit Erhöhung des gesetzl. Mindestlohnes/ der gesetzl Mindestpension?
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